Änderungen im Juli 2022: EEG-Umlage, Flaschenpfand, Mietspiegel

2022-07-02 04:20:55 By : Ms. Nancy Lee

Von Isa Kabakci | 01. Juli 2022, 16:22 Uhr

Seit dem 1. Juli 2022 gibt es in Deutschland einige Änderungen. Dazu gehören unter anderem neue Gesetze und Regelungen. Die meisten Neuerungen drehen sich um das Thema Geld. myHOMEBOOK gibt den Verbrauchern nachfolgend einen Überblick.

Einige Änderungen wurden bereits vor einiger Zeit beschlossen, andere hingegen sind noch relativ frisch. Jedenfalls gibt es ab dem 1. Juli eine Palette an Änderungen. Verbraucher müssen sich unter anderem auf neue Regelungen in puncto Pfand, Mindestlohn, Grundsteuer etc. einstellen.

Auf Gemüse- und Fruchtsäften gab es seit jeher keine Pfandpflicht. Auch einige Dosengetränke (meist alkoholisch) waren von der Pflicht ausgenommen. Nun wird auch auf diese Getränke eine Pfandgebühr von 25 Cent fällig. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass dadurch mehr Einwegkunststoffe und Aluminium gesammelt und recycelt werden können. Auf Getränkekartons hingegen kommt kein Pfand, weil sie als verhältnismäßig umweltfreundlich gelten.

Eine weitere Neuerung, die ab dem 1. Juli in Kraft tritt, sind die Mindestanforderungen an den Mietspiegel. Damit soll mehr Rechtssicherheit gewährleistet werden, da Vermieter anhand von Mietspiegeln Mieterhöhungen begründen können. Für Mieter ist es dann ebenfalls transparenter, ob die Erhöhung rechtens ist oder ob man dagegen vorgehen kann.

Mit dem beschlossenen Mietspiegelreformgesetz müssen für Städte und Gemeinde über 50.000 Einwohner Mietspiegel erstellt werden. Falls eine Gemeinde erstmalig einen Mietspiegel erstellt, muss dieser bis zum 1. Januar 2023 vorliegen. Qualifizierte hingegen müssen bis zum 1. Januar 2024 erstellt und veröffentlicht werden.

Das führt aber zu einer Auskunftspflicht von Mietern. Waren die Umfragen zuvor freiwillig, müssen Bürgerinnen und Bürger künftig Auskünfte über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung geben. Wer die Auskunft verweigert, muss mit einer Geldstrafe von 5000 Euro rechnen. So ist das zumindest im Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke „§ 23 Bußgeldvorschrift“ festgehalten.

Ebenfalls ab dem 1. Juli ist die EEG-Umlage Geschichte. Kunden müssen demnach künftig nicht mehr für das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) bezahlen. Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt und sollte dazu dienen, die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu finanzieren. Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten kam die Änderung nun ein halbes Jahr früher als geplant, um Stromkunden zu entlasten. myHOMEBOOK hatte bereits zu diesem Thema ausführlich berichtet.

Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer müssen sich ab dem 1. Juli 2022 auf eine Änderung einstellen. Und zwar müssen sie eine neue Grundsteuererklärung (bzw. Feststellungserklärung) abgeben, die bis zum 1. Oktober 2022 beim Finanzamt vorliegen muss. Diese erfolgt in der Regel elektronisch über die Plattform elster.de.

Dazu passend: Grundsteuerreform 2022 – was damit jetzt auf Eigentümer zukommt

Die Dhl hatte bereits vor einigen Tagen berichtet, dass sie die Paketpreise anpassen werden. Seit dem 1. Juli gelten nun die neuen Preise. Die Gründe für die Preiserhöhungen sind laut dem Unternehmen „gestiegene Transport-, Zustell- und Lohnkosten sowie allgemeine Kostensteigerungen“. Diese gelten sowohl für nationale als auch für internationale Paketlieferungen.

In ganz Deutschland steigen ab dem 1. Juli 2022 die Renten, wobei die jeweiligen Anstiege im Westen und Osten unterschiedlich sind. In den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg steigen sie um 6,12 Prozent, in den restlichen Bundesländern um 5,35 Prozent. Der Rentenwert beläuft sich dann im Westen auf 36,02 Euro und im Osten auf 35,52 Euro. Die vollständige Angleichung soll dann bis Juli 2024 abgeschlossen werden. Zudem wird der Nachholfaktor bei der Rentenanpassung eingesetzt. Sprich alle Rentenminderungen von 2021 sollen nachträglich verrechnet werden.

Auch die Erwerbsminderungsrenten werden ab dem 1. Juli 2024 erhöht. Um wie viel Euro sie steigen werden, wurde nicht genannt. Die Regierung spricht von rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner, die von der Erhöhung profitieren werden.

Schon lange war die Erhöhung des Mindestlohns angekündigt und nun steigt er allmählich. Ab dem 1. Juli erhöht sich der Mindestlohn auf 10,45 Euro brutto die Stunde. Im Oktober soll dieser dann auf zwölf Euro angepasst werden. Rund 6 Millionen Bürgerinnen und Bürger sollen von der Erhöhung profitieren.

Die ab dem 1. Juli 2022 geltenden Änderungen sind auf der Webseite der Bundesregierung ersichtlich.