Das gilt jetzt in Hessen: verschärfte Corona-Maßnahmen - Osthessen|News

2022-08-08 09:35:11 By : Ms. Vicky Liu

26.11.21 - Seit Beginn der Pandemie hangeln wir uns durch den Corona-Maßnahmen-Dschungel. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Was gilt also jetzt in Hessen? OSTHESSEN|NEWS hat die neuen Regelungen für Sie noch einmal zusammengeschrieben: Maskenpflicht für Innenräume Symbolfoto: Pixabay Einheitliche Maskenpflicht • Im Freien: Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können • Drinnen: Maskenpflicht (med. Masken) auch am Sitzplatz. Ausnahme: Gastronomie Private Treffen • Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln wird empfohlen. Testempfehlung auch für Geimpfte und Genesene. • Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln. Arbeitsplatz Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz: •Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist nur Arbeitgebern und Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt. •Ungeimpfte müssen im Zweifel selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen. •Beschäftigten muss Homeoffice ermöglicht werden - es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Schule • Präsenzunterricht für alle Klassen. Negativnachweis: 3x pro Woche. • Maske im Schulgebäude und auch am Sitzplatz. • Bei Coronafall in der Klasse: 14 Tage tägliche Tests. Kita • Regelbetrieb Sport • Drinnen: 2G-Pflicht • Im Freien: Keine Einschränkungen Auch Geimpfte und Genesene sollten sich regelmäßig testen lassen Symbolfoto: O|N/Hendrik Urbin Kulturstätten (Museen, Gedenkstätten etc.), Veranstaltungen (Theater, Kino, etc.) Ab 25 Personen • Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht am Platz. • Im Freien: 3G-Pflicht ab 1.000 Personen. • Ab 1.000 Personen: Genehmigungspflicht, max. 10 % der Teilnehmenden dürfen nur getestet sein. Ausnahme: Kein 3G bei Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen. Örtliche weitergehende Regelungen, insbesondere für Weihnachtsmärkte, bleiben möglich. • im Innenbereich 2G. Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte. Körpernahe Dienstleistungen •2G-Pflicht, Ausnahme: 3G bei Friseuren und medizinisch und hygienisch notwendigen Behandlungen. •FFP2 Maskenpflicht Einzelhandel • Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.  Gastronomie • Drinnen: 2G-Pflicht und Maskenpflicht bis zum Platz. • Drinnen und im Freien: Abstands- und Hygienekonzept Clubs/Dicotheken • Drinnen: Einlass nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test (2G plus), Kontaktdatenerfassung und Hygienekonzept. Masken und Abstand entfallen. Einlass unter 18 Jahren: Geimpft, genesen oder mit PCR-Test. • Im Freien: 2G-Pflicht & Kontaktdatenerfassung. Hotels und Übernachtungen • 2G-Pflicht für touristische Übernachtungen; ansonsten 3G mit täglichen Tests • 2G für die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Speisesäle, Schwimmbäder pp.) ÖPNV Geregelt durch das Bundesinfektionsschutzgesetz: •3G-Pflicht •Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden. Hochschulen • Überwiegend Präsenz-Semester. • 3G-Pflicht und Maskenpflicht auch am Platz Prostitutionsstätten • 2G plus Test-Pflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung. Masken und Abstand entfallen. (nb) +++

Maskenpflicht für Innenräume Symbolfoto: Pixabay

Auch Geimpfte und Genesene sollten sich regelmäßig testen lassen Symbolfoto: O|N/Hendrik Urbin

Kulturstätten (Museen, Gedenkstätten etc.), Veranstaltungen (Theater, Kino, etc.)

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